Ob im Gründerzeit-Altbau in Charlottenburg, in der Plattenbau-Wohnung in Marzahn-Hellersdorf oder im Reihenhaus in Spandau – wer seine Küche altersgerecht umbauen möchte, steht vor praktischen Fragen: Welche Maße brauche ich wirklich? Welche Förderungen kann ich kombinieren? Und wie plane ich so, dass der Umbau auch genehmigt wird? Dieser Ratgeber gibt Ihnen konkrete Antworten und zeigt, wie Sie die Wohnraumanpassung Förderung Berlin optimal nutzen können.
Warum sich ein altersgerechter Umbau in Berlin gerade jetzt lohnt
Die Entscheidung, eine Küche altersgerecht umzubauen, fällt vielen Berlinerinnen und Berlinern nicht leicht. Doch wer heute handelt, profitiert mehrfach: Sie vermeiden späteren Zeitdruck bei akuten gesundheitlichen Einschränkungen, sichern sich die aktuell verfügbaren Fördermittel und steigern langfristig den Wert Ihrer Immobilie.
Besonders in Berlin mit seinen charakteristischen Wohnungstypen – von der Schlauchküche im Prenzlauer Berg bis zur großzügigen Wohnküche in Zehlendorf – erfordert eine barrierearme Gestaltung individuelle Lösungen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung lassen sich auch kleine Küchen funktional und sicher umgestalten.
Was eine barrierearme Küche ausmacht: Konkrete Maße und Richtwerte
Bevor Sie Förderanträge stellen oder Handwerker beauftragen, sollten Sie wissen, welche technischen Anforderungen für eine Küche altersgerecht umbauen Berlin gelten. Diese Richtwerte helfen Ihnen zu prüfen, ob Ihre Küche das Potenzial für einen barrierearmen Umbau hat.
Bewegungsflächen: Das Minimum für Komfort und Sicherheit
| Anforderung | Mindestmaß | Erläuterung |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche barrierereduziert | 120 × 120 cm | Ermöglicht Drehbewegungen mit Rollator oder Gehhilfe |
| Wendekreis Rollstuhl | 150 × 150 cm | Notwendig für vollständige Rollstuhlnutzung |
| Durchgangsbreite Minimum | 90 cm | Zwischen Küchenzeilen oder zu Wänden |
| Unterfahrhöhe Arbeitsfläche | mind. 67 cm | Für sitzende Nutzung oder Rollstuhlfahrer |
| Arbeitshöhe Rollstuhlnutzung | ca. 82–85 cm | Oberseite Arbeitsplatte für sitzende Tätigkeit |
Praktische Gestaltungselemente für mehr Alltagskomfort
Eine durchdachte barrierefreie Küchengestaltung geht über reine Maße hinaus. Folgende Elemente erleichtern den Alltag spürbar:
- Unterfahrbare Spüle: Siphon flach oder seitlich versetzt, Unterschrank offen oder mit Rollcontainer
- Kochfeld mit Abschaltautomatik: Induktion mit Topferkennung verhindert Überhitzung bei leerem Feld
- Hochgesetzter Backofen: Bedienung auf Brust- bis Augenhöhe, kein tiefes Bücken notwendig
- Vollauszüge statt Einlegeböden: Inhalte sind vollständig sichtbar und erreichbar
- Apothekerschrank: Hoher Stauraum mit kompletter Übersicht durch Vollauszug
- Griffleisten statt Knöpfe: Einfacher zu fassen bei eingeschränkter Feinmotorik
- Blendfreie Beleuchtung: LED-Unterbauleuchten ohne Direktblendung
- Rutschhemmender Bodenbelag: Bewertungsgruppe R10 oder höher für Nassbereich
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Förderungen und Zuschüsse: Was aktuell möglich ist (Stand: Dezember 2025)
Die Finanzierung ist oft die größte Hürde beim altersgerechten Umbau. Die gute Nachricht: Auch nach dem Ende des KfW-Zuschusses 455-B gibt es weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten für eine Wohnraumanpassung Förderung Berlin.
KfW-Kredit 159: Die bundesweite Hauptoption
Wichtig zu wissen: Der KfW-Investitionszuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist seit Januar 2025 eingestellt. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Die KfW prüft eine mögliche Wiederaufnahme für 2026, jedoch ohne Garantie.
Was bleibt, ist der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Dieser bietet:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Maximale Kreditsumme | bis zu 50.000 € pro Wohneinheit |
| Effektiver Jahreszins | ab ca. 2,2 % (je nach Hausbank und Bonität) |
| Laufzeit | 4 bis 30 Jahre wählbar |
| Tilgungsfreie Anlaufzeit | 1 bis 5 Jahre möglich |
| Förderfähige Kosten | bis zu 100 % der Investitionskosten inkl. Nebenkosten |
| Antragstellung | über Ihre Hausbank, vor Beginn der Bauarbeiten |
Pflegekasse: Bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme
Wenn Sie oder ein Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad (1–5) haben, ist die Pflegekasse eine wichtige Förderquelle. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wurde zum 1. Januar 2025 von 4.000 € auf 4.180 € pro Maßnahme erhöht.
- Anerkannter Pflegegrad (die Höhe des Pflegegrades spielt keine Rolle)
- Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern
- Antrag unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen
- Kostenvoranschlag und Begründung beifügen
Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden – also maximal 16.720 €. Das ist besonders für Senioren-Wohngemeinschaften oder Paare interessant, bei denen beide einen Pflegegrad haben.
Kombination verschiedener Förderungen
Die Förderungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen kombinieren. Entscheidend ist, dass dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird:
Sie planen einen umfassenden Küchenumbau für 18.000 €. Die Maßnahmen umfassen einen unterfahrbaren Spülbereich, neue Vollauszüge und einen hochgesetzten Backofen. So könnte die Finanzierung aussehen:
- Pflegekasse: 4.180 € Zuschuss für den unterfahrbaren Spülbereich
- KfW-Kredit 159: 13.820 € für die übrigen Maßnahmen
Wichtig: Die Pflegekasse fördert keine Maßnahmen, die bereits über den KfW-Kredit finanziert werden – und umgekehrt. Die Aufteilung muss klar dokumentiert sein.
Typische Berliner Wohnsituationen: Lösungen für jeden Grundriss
Berlin ist geprägt von sehr unterschiedlichen Wohnungstypen. Die Herausforderungen beim Küche altersgerecht umbauen Berlin variieren je nach Bauweise erheblich. Hier drei typische Szenarien:
Typische Situation: 5–7 m² Grundfläche, nur 80 cm Durchgangsbreite, hohe Decken, unebene Wände, oft keine direkte Fensterbelüftung.
Lösung: Umstellung auf eine L-Form-Küche mit verkürzter Zeile schafft eine freie Bewegungsfläche von mindestens 120 × 120 cm. Hochschränke werden durch Auszugs-Apothekerschränke ersetzt. Ein Klapptisch kann bei Bedarf zusätzliche Arbeitsfläche bieten. Die Beratung vor Ort ist hier besonders wichtig, da Altbauten oft Überraschungen bei Leitungsführung und Wandbeschaffenheit bereithalten.
Typische Situation: Kompakte 6–8 m², standardisierte Grundrisse, feste Versorgungsschächte, die nicht versetzt werden können.
Lösung: Die Position von Spüle und Herd ist durch die Schächte weitgehend vorgegeben. Der Fokus liegt auf ergonomischer Höhenanpassung: unterfahrbare Bereiche, Vollauszüge auf allen Ebenen und Griffleisten statt Knöpfe. Bei Planungen im Bezirk Lichtenberg oder Marzahn-Hellersdorf kennen lokale Berater die typischen Grundrisse und können schnell passende Lösungen vorschlagen.
Typische Situation: 15–25 m², offener Grundriss, oft mit Kochinsel oder großzügiger U-Form.
Lösung: Hier ist meist ausreichend Platz für einen Wendekreis von 150 × 150 cm vorhanden. Der Schwerpunkt liegt auf der Höhenanpassung: Ein teilweise absenkbarer Arbeitsbereich ermöglicht sitzende Nutzung. Die Kochinsel kann mit einer unterfahrbaren Seite ausgestattet werden. Bezirke wie Steglitz-Zehlendorf oder Reinickendorf mit vielen Ein- und Zweifamilienhäusern bieten hier ideale Voraussetzungen.
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Schritt für Schritt: So läuft der Förderprozess ab
Der größte Fehler beim altersgerechter Umbau Förderung Berlin: Erst bauen, dann Antrag stellen. Das führt fast immer zur Ablehnung. Halten Sie stattdessen diese Reihenfolge ein:
Lassen Sie sich von einer Wohnberatungsstelle oder einem der 36 Berliner Pflegestützpunkte kostenlos beraten. Die Experten kennen die Förderlandschaft und können einschätzen, welche Maßnahmen in Ihrer Situation sinnvoll und förderfähig sind. Das Service-Telefon erreichen Sie unter 0800 59 500 59 (kostenfrei, Mo–Fr 9–18 Uhr).
Holen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein. Die Pflegekasse verlangt häufig mehrere Angebote zum Vergleich. Achten Sie darauf, dass die Maßnahmen detailliert beschrieben sind – pauschale Angaben wie „Küchenumbau“ reichen nicht aus. Ein professioneller Küchenplaner erstellt Ihnen eine detaillierte Leistungsbeschreibung.
Stellen Sie alle Anträge, bevor Sie einen Auftrag vergeben oder Arbeiten beginnen. Bei der Pflegekasse haben Sie nach Antragseingang Anspruch auf eine Entscheidung innerhalb von drei Wochen (fünf Wochen bei Gutachterbedarf). Den KfW-Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank.
Erst wenn Sie die schriftliche Zusage haben, beauftragen Sie den Fachbetrieb. Dokumentieren Sie alle Arbeiten mit Fotos – das kann bei späteren Kontrollen oder Folgeanträgen hilfreich sein.
Lassen Sie die Arbeiten fachgerecht durchführen und reichen Sie die Rechnungen bei den Förderstellen ein. Bei der Pflegekasse können Sie oft eine Abtretungserklärung unterzeichnen, sodass der Handwerksbetrieb direkt mit der Kasse abrechnet.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag
- Nachweis des Pflegegrades (für Pflegekassenzuschuss)
- Detaillierte Kostenvoranschläge mit Maßnahmenbeschreibung
- Grundriss der Küche / Wohnung (grobe Skizze reicht meist)
- Fotos der aktuellen Situation
- Schriftliche Begründung, warum die Maßnahme notwendig ist
- Bei Mietwohnungen: Zustimmung des Vermieters
- Ihre Kontodaten oder Abtretungserklärung
Förderfähige Küchenmaßnahmen im Überblick
Nicht jeder Küchenumbau ist automatisch förderfähig. Die folgenden Maßnahmen werden typischerweise als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen anerkannt:
Umbau von Unterschränken für sitzende Nutzung, angepasste Siphon-Führung
Elektrisch oder manuell verstellbare Arbeitsplatten, angepasste Arbeitshöhen
Entfernung von Schwellen, Verbreiterung von Durchgängen, rutschhemmende Böden
Vollauszüge, Eckschranklösungen, Absenkvorrichtungen für Oberschränke
Herdabschaltautomatik, Rauchmelder in der Küche, beleuchtete Bedienfelder
Blendfreie Arbeitslichtbeleuchtung, Bewegungsmelder, kontrastreiche Gestaltung
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Berliner Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung
In Berlin gibt es ein gut ausgebautes Netz an Beratungsstellen, die Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Wohnraumanpassung Förderung Berlin unterstützen:
Berliner Pflegestützpunkte
In jedem Berliner Bezirk gibt es mindestens einen Pflegestützpunkt. Die Beratung ist kostenlos, neutral und unabhängig. Die Mitarbeiter helfen bei Fragen zu Pflegeleistungen, Wohnungsanpassung und Fördermöglichkeiten – auch ohne bestehenden Pflegegrad.
Service-Telefon: 0800 59 500 59 (kostenfrei)
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr
Beratung: Im Pflegestützpunkt, telefonisch, per Video oder als Hausbesuch
Je nach Ihrem Wohnbezirk finden Sie Pflegestützpunkte in unterschiedlicher Trägerschaft. In Steglitz-Zehlendorf, Spandau, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg werden Pflegestützpunkte beispielsweise in Kooperation mit der Diakonie betrieben.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin
Was ein 3D-Küchenmodell für Ihre Planung leistet
Bevor Sie Kostenvoranschläge einholen und Förderanträge stellen, ist eine professionelle Planung der entscheidende Schritt. Ein kostenloses 3D-Modell Ihrer neuen Küche zeigt Ihnen konkret:
- Wie die barrierearmen Zonen in Ihrem Grundriss umgesetzt werden können
- Welche Bewegungsflächen tatsächlich entstehen
- Wo unterfahrbare Bereiche sinnvoll platziert werden
- Wie sich Geräte auf ergonomisch optimaler Höhe integrieren lassen
- Welche Stauraumlösungen in Ihrer Situation funktionieren
- Verschiedene Varianten zum Vergleich
Das 3D-Modell dient gleichzeitig als Grundlage für den Kostenvoranschlag, den Sie für Ihre Förderanträge benötigen. So sparen Sie Zeit und vermeiden Missverständnisse bei der späteren Umsetzung.
- Sie senden uns Raummaße und optional Fotos Ihrer aktuellen Küche
- Unsere Planer erstellen einen 3D-Entwurf mit barrierearmer Gestaltung
- Sie erhalten 1–2 Planungsvarianten zur Auswahl – kostenlos und unverbindlich
Ob für den Bezirk Pankow, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg oder Treptow-Köpenick – die Küchenplanung erfolgt individuell für Ihre Wohnsituation.
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Häufig gestellte Fragen zum altersgerechten Küchenumbau in Berlin
Ideal sind Raummaße (Länge, Breite, Deckenhöhe), die Position von Türen, Fenstern und Anschlüssen sowie Fotos der aktuellen Küche. Falls Sie keine genauen Maße haben, können wir diese auch bei einem Vor-Ort-Termin aufnehmen. Die Anfrage dauert nur etwa zwei Minuten – ohne Kaufpflicht.
Ja, auch Mieter können Förderungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Sie benötigen jedoch die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters. Klären Sie vorab, ob bei Auszug ein Rückbau erforderlich ist. Die Berliner Pflegestützpunkte beraten auch zu Fragen rund um Mietrecht und Wohnungsanpassung.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der maximale Zuschuss 4.180 € pro Maßnahme (zuvor 4.000 €). Die Höhe ist unabhängig vom Pflegegrad – Voraussetzung ist lediglich ein anerkannter Pflegegrad (1–5). Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 €.
Der KfW-Investitionszuschuss 455-B für Barrierereduzierung wurde zum Januar 2025 eingestellt. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Verfügbar ist weiterhin der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 € Kreditsumme zu vergünstigten Zinsen (ab ca. 2,2 % effektiv). Eine Wiederaufnahme des Zuschussprogramms wird für 2026 geprüft, ist aber nicht garantiert.
Für grundlegende Barrierefreiheit sollten Sie mindestens 120 × 120 cm freie Bewegungsfläche einplanen. Bei Rollstuhlnutzung sind 150 × 150 cm für den Wendekreis notwendig. Unterfahrbare Arbeitsflächen benötigen mindestens 67 cm lichte Höhe. Die optimale Arbeitshöhe für sitzende Nutzung liegt bei etwa 82–85 cm.
Ja, eine Kombination ist möglich, solange dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird. In der Praxis bedeutet das: Der Pflegekassenzuschuss finanziert beispielsweise den unterfahrbaren Spülbereich, der KfW-Kredit die übrigen Umbaumaßnahmen. Die Aufteilung muss klar dokumentiert werden.
Das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten oft: Vollauszüge für alle Unterschränke (erspart tiefes Bücken), eine Herdabschaltautomatik (erhöht die Sicherheit deutlich) und ein hochgesetzter Backofen (vermeidet das Bücken mit heißen Speisen). Diese Maßnahmen sind vergleichsweise günstig und verbessern den Alltag spürbar.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Wochen nach Antragseingang. Ist ein Gutachten erforderlich, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wenn die Pflegekasse bis zum Fristablauf nicht antwortet und Sie nicht über eine Verzögerung informiert, gilt der Antrag als genehmigt.
Ja, aus mehreren Gründen: Sie handeln ohne Zeitdruck und können Förderungen in Ruhe beantragen. Eine barrierearme Küche erhöht den Komfort für alle Altersgruppen und steigert den Wert Ihrer Immobilie. Außerdem sind die derzeit verfügbaren Fördermittel nicht garantiert – wer früh handelt, profitiert von den aktuellen Konditionen.
Nächster Schritt: Ihre individuelle Küchenplanung starten
Ein altersgerechter Umbau in Berlin ist mit der richtigen Planung und Förderung gut umsetzbar – unabhängig davon, ob Sie in einer kleinen Altbauwohnung in Kreuzberg oder einem Einfamilienhaus in Reinickendorf wohnen.
Mit einem kostenlosen 3D-Entwurf sehen Sie konkret, wie Ihre neue Küche aussehen kann – mit barrierearmen Bereichen, optimierten Laufwegen und ergonomischen Arbeitshöhen. Der Entwurf dient gleichzeitig als Grundlage für Ihren Förderantrag.
Weitere Informationen zu barrierefreier Küchenplanung, Zuschüssen für barrierefreie Küchen und Küchenrenovierungen finden Sie in unseren weiteren Ratgeberartikeln. Bei Fragen zu Küchenkosten, Lieferung und Montage oder Aufbauservice beraten wir Sie gerne persönlich.
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Stand der Förderinformationen: Dezember 2025. Förderbedingungen können sich ändern. Prüfen Sie vor Antragstellung die aktuellen Konditionen bei KfW, Pflegekasse oder den Berliner Pflegestützpunkten.